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Das solltest Du beim Praktikum beachten
von Mira-Kristin Muth
Praktikumsvertrag
Es gibt kein Recht auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag, aber Du solltest Dich in jedem Fall nach einem erkundigen, schon aus Gründen der Versicherung: Arbeitgebende kommen für die Unfallversicherung der Praktikantinnen und Praktikanten auf. Darüber hinaus ist es sinnvoll, schriftlich festzuhalten, wie das Praktikum inhaltlich aussehen soll. Wo wirst Du eingesetzt? Was ist das Ausbildungsziel? Außerdem sollte der Vertrag Angaben über Dauer und Arbeitszeiten, über Urlaub und Vergütung enthalten.
Zeugnis
Praktikantinnen und Praktikanten haben das Recht auf ein Arbeitszeugnis. Dieses muss Angaben über Art, Dauer und Ziel des Praktikums sowie über die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse des Praktikums erhalten. Ein qualifiziertes Zeugnis enthält auch Aussagen über Ihre Tätigkeiten.
Überstunden
Musst Du als Praktikantin oder Praktikant Überstunden akzeptieren? Wie bei normalen Arbeitnehmenden darf die werktägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten. Du kannst auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Monaten durchschnittlich acht Stunden nicht überschritten werden. Bei einer Arbeitszeit von sechs bis neun Stunden darf mindestens eine halbe Stunde Pause gemacht werden.
Urlaubsanspruch
Bei Pflichtpraktika besteht kein Anspruch auf Urlaub. Bei freiwilligen Arbeitsverhältnissen jedoch hast Du Anspruch auf Urlaub, der auch bezahlt werden muss, sofern es sich um ein vergütetes Praktikum handelt.
Kündigung im Praktikum
Sofern es im Vertrag nicht anders vereinbart ist, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende, in der Probezeit zwei Wochen. Einfach wegbleiben, wenn einem das Praktikum nicht gefällt, geht also nicht.
Wenn es aber wichtige Gründe für die vorzeitige Beendigung des Praktikums gibt oder Arbeitgebende und Arbeitnehmende gar nicht miteinander auskommen, werden Praktikantinnen und Praktikanten nur selten gezwungen, ihre Zeit auszusitzen. Bei einem Pflichtpraktikum sollte eine Kündigung zuvor mit dem Praktikumsamt oder dem Studiensekretariat der Hochschule abgesprochen werden.
schuelerbarometer.de verrät Dir alles zum Thema Gehalt im Praktikum.
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