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Rechte und Pflichten des Auszubildenden
von Stefanie Rosenberger
Ein Ausbildungsvertrag beruht auf dem allgemeinen Arbeitsrecht und dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Als Lehrling hat man dementsprechende Pflichten einzuhalten, aber auch Rechte, an die sich der Ausbilder halten muss.
Pflichten
Die grundlegendste Pflicht des Auszubildenden ist es den Beruf mit größtem Bemühen und Motivation zu erlernen. Um das Arbeitsverhältnis nicht zu gefährden, sollten die Vorschriften des Ausbildungsbetriebs vom Lehrling eingehalten werden. Sonst drohen Sanktionen wie Abmahnung oder sogar eine Kündigung. Zu den Regeln gehören zum Beispiel, dass Du:
- sorgsam mit dem Arbeitsmaterial (z.B. Berufsbekleidung), welches Dir vom Betrieb zur Verfügung gestellt wird, umgehst,
- Verschwiegenheit bewahrst,
- im Krankheitsfall sofort Deinem Arbeitgeber Bescheid gibst und ab dem 3. Tag eine Krankschreibung vorlegst,
- ein Berichtsheft schreibst und
- am Berufsschulunterricht teilnimmst.
Rechte
Wer Pflichten nachkommt, kann natürlich auch Rechte einfordern. So hat jeder Azubi Anspruch auf Urlaub und geregelte Arbeitszeiten. Außerdem sind Lehrlinge nicht dazu verpflichtet Aufgaben zu übernehmen, die nicht dem Ausbildungszweck dienen (z.B. private Erledigungen für den Ausbilder).
Termine
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