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Was tun, wenn das Ausbildungsgehalt nicht reicht?


von Stefanie Rosenberger


Während einer dualen Ausbildung wird Dir eine Vergütung gezahlt, die mit den Lehrjahren ansteigt. Doch was machst Du, wenn dieses monatliche Einkommen nicht ausreicht, um Dein Lebensunterhalt zu bestreiten? schuelerbarometer.de stellt Dir einige Möglichkeiten vor, wie Du Deinen Geldbeutel aufstocken kannst.


Kindergeld

Alle Eltern mit Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland können Kindergeld beantragen. Es wird monatlich gezahlt, wenn jeweils für diesen Monat die Voraussetzungen für eine Zahlung erfüllt wurden.

Kindergeld kann im Allgemeinen beantragt werden für:

  • alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr
  • Kinder bis zum 21. Lebensjahr, die als arbeitsuchend gemeldet sind
  • Kinder bis zum 25. Lebensjahr (plus Zivil- oder Wehrdienst) in der
    Ausbildung (z.B. Studium)
  • Kinder, die als ausbildungsplatzsuchend gemeldet sind
  • zeitlich unbegrenzt für Kinder, die wegen einer Behinderung außerstande sind, einen eigenen Lebensunterhalt zu verdienen
  • Kinder die die Einkommensgrenze von 8.004 Euro jährlich nicht überschreiten

Für die ersten zwei Nachkommen bekommen die Eltern monatlich 164 Euro, für das dritte Kind 170 Euro und für jedes weitere Kind 190 Euro. Ob Du noch bei den Eltern wohnst, spielt für das Kindergeld keine Rolle. Jedoch kann immer nur eine Person für ein Kind Kindergeld erhalten. Die Auszahlung erfolgt an den Elternteil, in dessen Haushalt das Kind überwiegend wohnt.


Weitere Informationen zum Thema Kindergeld erhältst Du bei der Arbeitsagentur.

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Um BAB zu bekommen kannst Du schon vor Antragstellung herausfinden, ob Du Anspruch auf diese Art der Unterstützung hast, wenn:

  1. es  Deine erste Ausbildung ist,
  2. Du eine staatliche anerkannte Lehre begonnen hast und
  3. Du nicht mehr bei Deinen Elter wohnst.


Den Antrag für BAB musst Du bei Deiner Agentur für Arbeit stellen. Gib den Antrag auch dann ab, wenn noch wichtige Dokumente fehlen (z.B. Einkommensnachweise), denn es wird ab dem Monat gezahlt, ab dem der Antrag abgegeben wurde. Fehlende Dokumente solltest Du jedoch so schnell wie möglich nachreichen. Sollte Dein Antrag abgelehnt werden, dann hättest Du immer noch Anspruch auf Wohngeld. 

Mehr Informationen rund um das Thema „BAB“, erhältst Du hier.

Nebenjob
Die wohl anstrengendste Art neben der Ausbildung Geld zu verdienen, ist der Nebenjob. Über einen Nebenjob musst Du Deinen Ausbilder informieren. Eine zusätzliche Tätigkeit kann Dir nur dann verboten werden, wenn es Deine Ausbildung negativ beeinträchtigt, wenn Du in einem Konkurrenzunternehmen arbeitest oder wenn Deine Arbeitszeit überschritten wird. Denn die Zeiten aus beiden Tätigkeiten werden addiert genau wie das Gehalt. Deshalb kann es sein, dass Du dann keinen Anspruch mehr auf Kindergeld hast.

Mehr zum Thema „Nebenjob“ erhältst Du hier.

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