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Der Ausbildungsvertrag


von Stefanie Rosenberger

Herzlichen Glückwunsch! Du hast eine Lehrstelle bekommen. Doch vor dem Start Deiner Ausbildung wird zwischen Dir als Lehrling und Deinem Ausbilder ein Vertrag geschlossen. Diese Vereinbarung zwischen den beiden Parteien muss immer in schriftlicher Form erfolgen. Mit Deiner Unterschrift tritt der Vertrag in Kraft. Solltest Du noch keine 18 Jahre alt sein, dann müssen Deine Eltern für Dich unterschreiben. Nach der Unterzeichnung erhältst Du selbstverständlich eine Kopie, die Du sorgfältig aufbewahren solltest.

 

Ein Ausbildungsvertrag regelt grundlegende Dinge der Ausbildung und sichert beide Seiten, Auszubildenden und Ausbilder, gesetzlich hinsichtlich ihrer Rechte und Pflichten ab.

Jeder Vertrag sieht anders aus. Jedoch sollte er sich inhaltlich nicht von anderen unterscheiden. Folgende Angaben sollten auf keinen Fall fehlen:

 

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